Gesetzesänderung zum 1. Januar 2027

Ab Januar zahlt die Kasse beim Zahnersatz weniger

Der Festzuschuss sinkt von 60 auf 50 Prozent der Regelversorgung. Wer 2027 eine Krone, Brücke oder Prothese braucht, zahlt spürbar mehr aus eigener Tasche.

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Was sich konkret ändert

Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Es soll die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren, finanziert unter anderem über einen geringeren Zuschuss zum Zahnersatz.

Ihr BonusheftZuschuss bis 31.12.2026Zuschuss ab 01.01.2027
ohne Bonusheft60 %50 %
5 Jahre lückenlos70 %60 %
10 Jahre lückenlos75 %65 %
Härtefallregelung100 %100 %, unverändert

Was das in Euro bedeutet

Beispiel einer Brücke mit einem Regelversorgungsbetrag von rund 1.319 Euro:

BonusheftEigenanteil 2026Eigenanteil 2027Mehrkosten
ohnerund 528 €rund 659 €+132 € (+25 %)
5 Jahrerund 396 €rund 528 €+132 € (+33 %)
10 Jahrerund 330 €rund 462 €+132 € (+40 %)
Wer regelmäßig zur Vorsorge geht, verliert prozentual am meisten.

In Euro trifft die Kürzung alle gleich. Gemessen am bisherigen Eigenanteil trifft sie jedoch ausgerechnet diejenigen am härtesten, die zehn Jahre lang lückenlos zur Kontrolle gegangen sind.

Was Sie jetzt tun können

Es gibt zwei Wege, je nachdem, ob bei Ihnen bereits eine Behandlung ansteht.

1

Behandlung steht schon an

Dann zählt jetzt der Kalender. Entscheidend ist das Bewilligungsdatum der Kasse, nicht der Behandlungstermin. Ein Heil- und Kostenplan, der bis zum 31.12.2026 bewilligt wird, behält den alten Zuschuss.

Planen Sie Puffer ein: Die Kasse kann einen Gutachter einschalten, die Prüfung kann mehrere Wochen dauern.

2

Ihre Zähne sind in Ordnung

Dann ist jetzt der günstigste Zeitpunkt für eine Zusatzversicherung. Solange keine Behandlung angeraten ist, stehen Ihnen alle Tarife offen, und die spätere Lücke beim Festzuschuss ist abgedeckt.

Ist eine Behandlung erst einmal angeraten, gilt der Versicherungsfall als eingetreten. Dann ist ein Abschluss in den meisten Tarifen nicht mehr möglich.

3

Geringes Einkommen

Die Härtefallregelung bleibt unverändert. Wer die Einkommensgrenzen einhält, bekommt die Regelversorgung weiterhin zu 100 Prozent erstattet.

2026 liegt die Grenze bei 1.582 € für Alleinstehende, 2.175,25 € mit einem Angehörigen, plus 395,50 € je weiterer Person.

Häufige Fragen

Wann genau sinkt der Festzuschuss?

Zum 1. Januar 2027. Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 beschlossen haben.

Welches Datum entscheidet über den alten Zuschuss?

Das Bewilligungsdatum der Krankenkasse, nicht der Behandlungstermin. Festzuschüsse, die bis einschließlich 31. Dezember 2026 bewilligt wurden, werden nach bisherigem Recht behandelt.

Wie lange gilt ein bewilligter Heil- und Kostenplan?

In der Regel sechs Monate. In dieser Zeit muss der Zahnersatz vollständig eingegliedert, also fertig eingesetzt sein. Läuft die Frist ab, muss die Praxis neu einreichen. dann gilt das Recht von 2027.

Kann ich jetzt noch eine Zusatzversicherung abschließen?

Das hängt vom Befund ab. Solange keine Behandlung angeraten oder begonnen ist, ist ein Abschluss in der Regel problemlos möglich. Ist bereits eine Krone oder Brücke angeraten, gilt der Versicherungsfall als eingetreten. Dafür leisten die meisten Tarife nicht mehr.

Ändert sich etwas an der Härtefallregelung?

Nein. Bei geringem Einkommen übernimmt die Kasse die Regelversorgung weiterhin zu 100 Prozent ohne Eigenanteil.

Prüfen Sie, was für Sie passt

Wenige Fragen, dann sehen Sie passende Tarife. Ihre Angaben zur Zahngesundheit werden ohne jedes Tracking verarbeitet.

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